Hausordnung

Auch im Swingerclub gibt es Regeln, hier sind unsere:

 

  • „Nein heißt Nein". Kein Gast ist während seines Aufenthalts bei uns zu etwas verpflichtet. Bitte respektiert die jeweiligen Grenzen Eures Gegenübers. Nein bedeutet Nein und nicht „vielleicht". Diese Regel ist Pflicht, ansonsten sehen wir uns gezwungen, denjenigen abzumahnen oder sogar zur Tür hinaus zu begleiten.

 

  • Alles kann, nichts muss.

 

  • Prostituierte haben keinen Zugang zum Drüber & Drunter. Ihr könnt Euch jederzeit sicher sein, hier ausschließlich auf private Gäste zu treffen.

 

  • Übermäßiger Alkoholkonsum ist unerwünscht.

 

  • Der Zutritt ist nur für Personen über 18 Jahre gestattet. Im Bedarfsfall halten wir uns das Recht vor, Euren Ausweis einzusehen.

 

  • Während des Aufenthaltes ist Straßenkleidung unerwünscht, bitte tragt entsprechende Clubkleidung. Näheres findet ihr unter dem Menüpunkt „Dresscode".

 

  • Bitte verlasst die Matten und Spielwiesen so, wie Ihr sie vorzufinden wünscht. Sprich Kondome, Verpackungen, Tücher etc. gehören in die bereitgestellten Abfalleimer. Für gebrauchte Handtücher stehen ebenfalls ausreichend Behältnisse zur Verfügung.

 

  • Benutzt bitte zum sitzen ein Handtuch unter eurem nackten Intimbereich.

 

  • Sollte irgendetwas nicht stimmen oder Ihr mit etwas unzufrieden sein, dann wären wir Euch dankbar, es unserem Team mitzuteilen.

 

  • Sauberkeit ist das oberste Gebot. Dazu stellen wir Euch alles für eine gute Körperhygiene zur Verfügung.

 

  • Rauchen mit Tabak ist nur in der Raucher Lounge und im Garten erlaubt. 
  • Mit einer E-Zigarette darf man im Innenraum rauchen.

           Info: Beim Gebrauch einer E-Zigarette findet kein Verbrennungsprozess statt, sondern ein                Verdampfungsvorgang.  Zudem handelt es sich bei der verdampften Flüssigkeit (Liquid) 

           nicht um ein Tabakprodukt im Rechtssinne, weil sie nicht zum Rauchen bestimmt sei, so                  das Urteil des OVG in NRW.

           Gastwirte sind nach dem Nordrhein-Westfälischen Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG                      NRW) nicht verpflichtet, den Gebrauch sog. E-Zigaretten in ihren Betrieben zu unterbinden.            Das hat das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil (4 A 775/14) festgestellt und                damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

 

  • Bei Gebrauch von Drogen erteilen wir ein sofortiges Hausverbot.

 

  • Im ganzen Club ist Handy VERBOT, dieses bitte im Spind lassen.

 

  • Gläser NICHT mit in den BDSM Spielbereich oder auf die Spielwiesen mitnehmen.

 

  • Schuhe auf der Spielwiese ausziehen